Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Zulässigkeit eines erstmals in der Berufungsinstanz gestellten Auflösungsantrages; Erfordernis der Anhörung des Betriebsrates vor Ausspruch der Kündigung; Sozialwidrigkeit der Kündigung als Voraussetzung für einen ...
- Judicialis
ArbGG § 64; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1; ; BetrVG § 102; ; BetrVG § 102 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweislast des Arbeitgebers für Anhörungsverfahren vor Betriebsrat - Auflösungsantrag nur bei sozialwidriger Kündigung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 08.10.2003 - 1 Ca 755/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99
Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
Dafür, dass das Anhörverfahren nach der vorerwähnten Vorschrift überhaupt eingeleitet wurde, trägt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BAG Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 580/99 = NZA 2001 893, Münchener Arbeitsrecht - Matthes § 348 Rz 46 m. w. N.). - BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01
Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2004 - 8 Sa 2007/03
Nach § 520 Abs. 3 ZPO muss die Berufungsbegründung nicht nur die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil der ersten Instanz angefochten und welche Abänderung beantragt wird, sondern zugleich sind die Umstände zu bezeichnen, aus denen sich eine Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt (vgl. BAG Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - ).